Bewilligungsverfahren
In Österreich gibt es 9 verschiedene Bauordnungen - genau so viele wie Bundesländer. Viele Projekte in der Außenwerbung sind entweder anzeigenpflichtig oder sogar genehmigungspflichtig. Die zutreffende Rechtsmaterie ist sehr vielfältig. Bei Outdoor-Großflächen z.B. betrifft das unter anderem die RVS, die StVO, alle zutreffenden Normen bis hin zu Statik, Elektrik, aber auch im Immissionsschutzgesetz finden sich Aspekte, die Beachtung finden sollten. Nicht zuletzt gibt es in touristisch relevanten Gemeinden oft auch noch Landschaftsbild-Beiräte, deren Bedenken schlüssig mit den Bedürfnissen der Wirtschaft zu vereinen sind.
aWs steht mit langjähriger Erfahrung gerne beratend zur Verfügung und verfügt über ein Netzwerk an namhaften Gutachtern, deren Expertise auch bei den Behörden sehr geschätzt wird, und genau dadurch eine positive Bewilligung deutlich erleichtert.
Bei besonderen Aufträgen übernimmt die aWs in Absprache auch die Abwicklung der oft zeitraubenden behördlichen Antragstellung für die behördliche Genehmigung im Namen des Auftraggebers.